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Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe

Die Reichsfluchtsteuer war eine 1931 eingeführte Sondersteuer, die bei der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland fällig wurde. Sie belief sich auf 25% des Vermögens und war mit rechtlichen Strafmaßnahmen verbunden. Ursprünglich sollte sie der Kapitalflucht als Folge der Weltwirtschaftskrise entgegenwirken.

Unter den Nationalsozialisten wurde sie auch von denjenigen erhoben, die zwangsweise – aus Furcht vor Verfolgung und Internierung in Konzentrationslagern – Deutschland verließen ohne diese Steuer zu entrichten. Bei illegalem Verlassen des Landes wurde das Vermögen beschlagnahmt. Der „Deutsche Reichsanzeiger und preußischer Staatsanzeiger“1 veröffentlichte entsprechende Steuersteckbriefe und forderte dazu auf, den Angezeigten bei Aufenthalt im Inland vorläufig festzunehmen.

Ab 1934 erliessen die Finanzbehörden Sicherheitsbescheide in Höhe der Reichsfluchtsteuer, wenn der Verdacht auf Auswanderung bestand. Damit war ein Viertel des Vermögens automatisch gesperrt. Ab 1938/39 wurden diese Sicherheitsbescheide dann ohne weiteren Verdachtsmoment auf alle vermögenden Juden angewandt.

Eine weitere willkürliche Sondersteuer war die „Judenvermögensabgabe“, die auf der Grundlage der „Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“2 vom 12. November 1938 gezahlt werden musste. Sie wurde von Hermann Göring nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath durch Herschel Grynszpan erlassen und verlangte von den Juden eine „Sühneleistung“ in Höhe von einer Milliarde Reichsmark. Im Stadtarchiv Stralsund hat sich eine derartige Zahlungsaufforderung, gerichtet an Dora Zimmerspitz, erhalten.

Quellen:

  1. Stadtarchiv Stralsund, Rep. 18, Nr. 436
  2. „Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“, Reichsgesetzblatt Teil I, Jahrgang 1938, S. 1579
  3. https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger, abgerufen am 12.04.2022

1 Der „Deutscher Reichsanzeiger und preußischer Staatsanzeiger“ war das Amtsblatt des Deutschen Reiches und erschien bis 1945 täglich außer an Sonn- und Feiertagen. Er veröffentlichte Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches, kurze Berichte aus der Arbeit des Reichstags. In der Zeit des Nationalsozialismus erschienen hierin auch die Listen der „ausgebürgerten“ Juden und die Steuersteckbriefe illegal verzogener Juden.
2 Vgl. Dazu RGBl. I S. 1579

Transkription der Schülerzeitung 1926

Transkription-Schul-Zeitung-1926-1

Transportbrigade Speer

Albert Speer (1905-1981), Hitlers Baumeister und Rüstungsminister, unterstand ab 1938 ein Baustab, der die Belieferung der Baustellen für den von ihm geplanten Umbau Berlins zur Welthauptstadt Germania zu gewährleisten hatte. Nach Kriegsbeginn konzentrierten sich dessen Transporte auf Rüstungsbauwerke und Bauten der Luftwaffe.

Mit der Umbenennung in NSKK1-Transportstandarte Speer wurde die Einheit für den Nachschub aller Frontabschnitte der deutschen Luftwaffe zuständig. Die Transportstandarte Speer war militärisch organisiert. Bis 1944 umfasste sie 10 Regimenter, die Munition aus Speers Rüstungsfabriken an die Luftwaffe und das Heer lieferten.

Im September 1942 wurde daneben die paramilitärische Legion Speer gegründet, die durch die Anwerbung von ausländischen Fahrern, Kriegsgefangenen, Freiwilligen und Zwangsarbeitern dem permanenten Mangel an Kraftfahrern begegnen sollte.

Im Juli 1942 wurden die NSKK-Transportbrigade Speer und die Legion Speer mit der NSKK-Transportbrigade Todt zusammengelegt. Sie erhielt im Juni 1944 den Namen „Transportkommando/Transportkorps Speer“.

1 NSKK bedeutet Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps. Das NSKK war Teil der NSDAP-Strukturen und durfte nur deutsche Staatsbürger beschäftigen.

Erinnerungen von Hans Reupert

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